Die SPD-Fraktion beantragt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Einrichtung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags (wkB). Die Kosten belaufen sich nach unserer Recherche auf ca. 2400 Euro.
Sachverhalt: Die zuständigen Ausschüsse FB 1 und FB 3 haben in ihrer Sitzung am 29.11.2018 beschlossen, eine endgültige Entscheidung zur Abschaffung/Änderung der StraBS (Straßenausbaubeitragssatzung) zu verschieben, um eine andere tragbare und zeitgemäße Lösung zu finden.
Da eine Grundsteuererhöhung von keiner Fraktion als Lösung gesehen wird, bleiben neben der Beibehaltung der StraBS folgende Möglichkeiten: eine Modifizierung der bestehenden Satzung (wie vom Niedersächsischen Landtag verfolgt wird – bisher liegt keine Entscheidung vor) oder die Einführung wkB. Diese Variante der Beitragserhebung für Kommunen wurde vom Niedersächsische Landtag am 01.04.2017 durch Änderung des NKAG beschlossen, ist aber nicht grundsätzlich für alle Kommunen sinnvoll.
Laut Aussage der Kanzlei Caspers + Mock, Koblenz (Begleitung Einführung wkB Stadt Springe) ist eine Umstellung auf wkB für Kommunen eine Alternative, wenn die Kriterien der realen Gegebenheiten wie z. B. Topografie, Größe des Gebiets oder die Art der tatsächlichen Straßennutzung, entsprechend sinnvolle Abrechnungseinheiten ergeben.
Weitere Kriterien wie etwaige Verschonungsgebiete (z.B. Grundstücke / Neubaugebiete für die in den letzten Jahren Ausbau- bzw. Erschließungsbeiträge entrichtet wurden) und die Auswirkungen auf den Gemeindekostenanteil sind ebenfalls im Rahmen der Erhebung zu klären.
SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Bad Salzdetfurth
Um diese Voraussetzungen zu ermitteln, ist eine Machbarkeitsstudie unumgänglich. Die Durchführung der Analyse wird die auszuwählende Kanzlei anhand von Fragestellungen mit der Verwaltung klären.
Nach Ermittlung der vorstehenden Faktoren muss weiterführend eine Vergleichsberechnung vorgenommen werden:
- Wie wirkt sich die Einführung der wkB in den jeweiligen Abrechnungseinheiten im Vergleich zum bisherigen Einmalbeitrag aus?
- Welche Straßenbaumaßnahmen stehen in den nächsten 5 Jahren an?
- Kann man diese entsprechend vom zeitlichen Ablauf steuern, etc.?
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung der Stadt Bad Salzdetfurth beauftragt die Kanzlei Caspers + Mock/Koblenz – oder eine andere Kanzlei mit entsprechend langjähriger Erfahrung bei der Einrichtung von wkB – eine Machbarkeitsstudie zur Einrichtung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen nach § 6 b NKAG in Bad Salzdetfurth zeitnah zu erstellen.